Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhebliche steuerliche Vorteile. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Steuerfreie Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 2025 sind das bis zu 7.728 € jährlich.
- Sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 4 % der BBG: Das entspricht 3.864 € jährlich.
- 15 % Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, gesetzlich vorgeschrieben seit 2019.
- Betriebsausgabenabzug: Arbeitgeber können bAV-Beiträge steuerlich geltend machen.
- Nachgelagerte Besteuerung: Arbeitnehmer zahlen Steuern erst im Rentenalter, was die Steuerlast während der Arbeitsphase senkt.
- Förderung für Geringverdiener: Staatlicher Zuschuss von 30 % auf Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 € jährlich.
- Übertragbarkeit bei Jobwechsel: Steuerfreie Übertragung der bAV auf neue Arbeitgeber oder Versorgungsträger.
Tipp: Kombinieren Sie die steuerfreien Beiträge (8 %- und 4 %-Regel) und nutzen Sie den Arbeitgeberzuschuss, um Ihre Vorsorge maximal zu optimieren. Die bAV spart Steuern, Sozialabgaben und macht Arbeitgeber attraktiver.
Betriebliche Altersvorsorge (baV): Steuern und Sozialabgaben durchgerechnet
1. Steuerfreie Beiträge bis zu 8%
Ein großer Vorteil: Bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze können steuerfrei eingezahlt werden. Für 2025 bedeutet das: maximal 7.728 Euro jährlich. Diese Zahlungen laufen über Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen.
Wichtig: Die Steuerbefreiung greift nur, wenn die Altersleistungen in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalrente bezogen werden.
"Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung (mindestens) eines biometrischen Risikos zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden."
– Haufe Online Redaktion
Ein weiterer Vorteil: Beim Wechsel des Arbeitgebers kann der steuerfreie Höchstbetrag erneut ausgeschöpft werden. Das macht diese Regelung besonders interessant für eine flexible Karriereplanung.
Beispielstruktur
Beitragsart | Maximalbetrag 2025 | Besonderheit |
---|---|---|
Steuerfrei | 7.728 € | 8% der Beitragsbemessungsgrenze |
Sozialversicherungsfrei | 3.864 € | 4% der Beitragsbemessungsgrenze |
Arbeitgeberzuschuss | 15% des umgewandelten Betrags | Verpflichtend bei Entgeltumwandlung |
Durch die Möglichkeit, einen größeren Teil des Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge zu investieren, lässt sich die Vorsorgeplanung effizient gestalten. Wird das Ganze mit vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen der Entgeltumwandlung kombiniert, ergeben sich weitere steuerliche Vorteile. Diese Regelung verbessert nicht nur Ihre finanzielle Absicherung, sondern steigert auch die Attraktivität des Arbeitgebers.
2. Sozialversicherungsersparnis mit der 4%-Regel
Beiträge bis zu 4% der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) bleiben komplett sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2025 können so maximal 3.864 Euro jährlich sozialversicherungsfrei eingezahlt werden.
Das bringt Vorteile für beide Seiten:
Vorteile für Arbeitgeber
Durch die Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings ist er verpflichtet, 15% des umgewandelten Betrags als Zuschuss weiterzugeben, sofern durch die Umwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Übersicht der Einsparungen
Komponente | Beschreibung | Maximalbetrag 2025 |
---|---|---|
Sozialversicherungsfreier Betrag | 4% der BBG | 3.864 € |
Arbeitgeberzuschuss | 15% des umgewandelten Betrags | Abhängig von der Höhe der Umwandlung |
Diese Regelung bietet Unternehmen eine Möglichkeit, Gehaltsstrukturen und bAV-Modelle effizienter zu gestalten.
Praxistipp
Kombinieren Sie die 4%-Regel mit den bereits erwähnten 8%-Vorteilen, um Ihre bAV-Strategie noch effektiver zu gestalten. Mit dieser optimierten Struktur schaffen Sie eine solide Basis für zusätzliche steuerliche Vorteile, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.
3. Gesetzlich vorgeschriebener Arbeitgeberzuschuss
Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberzuschuss bringt steuerliche Vorteile mit sich. Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei der Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zu leisten.
Dieser Zuschuss ist für Unternehmen als Betriebsausgabe absetzbar und reduziert die Grundlage für Sozialabgaben. Bei einer monatlichen Einzahlung von 200 € ergibt sich ein Mindestzuschuss von 30 €. Das stärkt nicht nur die finanzielle Grundlage der bAV, sondern hat auch einen positiven Einfluss auf die Attraktivität des Unternehmens.
"Die bAV ist mehr als nur eine rechtliche oder moralische Verpflichtung für Arbeitgeber: Ein gutes bAV-System ist ein strategisches Instrument, das Unternehmen entscheidende Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bietet." – Jan Florian Schumacher, Unabhängiger Versicherungsmakler
Diese Regelung bietet Vorteile für Unternehmen jeder Größe. Besonders für GmbH-Geschäftsführer kann die Pensionszusage zusätzliche Vorteile mit sich bringen. Aber auch kleinere und mittlere Betriebe können die bAV nutzen, um Gehaltserhöhungen zu ersetzen und ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.
Unternehmen sollten prüfen, ob sie über den Mindestzuschuss hinaus weitere Beiträge leisten können. Das erhöht nicht nur die Steuerersparnisse, sondern stärkt auch die Bindung der Mitarbeiter. Laut Studien geben 37 % der Arbeitnehmer an, dass die bAV ein entscheidender Grund für die Wahl ihres aktuellen Arbeitgebers ist.
4. Betriebsausgabenabzug
Zusätzlich zu den bereits besprochenen Vorteilen bieten Betriebsausgabenabzüge eine direkte Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV) können vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was den steuerlichen Vorteil erheblich steigert. Die folgende Tabelle zeigt die relevanten Grenzwerte für 2025:
Beitragsart | Maximaler Betrag | Steuerliche Behandlung |
---|---|---|
Beiträge gemäß Höchstbeträgen | – | Steuer- und sozialversicherungsfrei |
Geringverdienerförderung | 960 € jährlich | 30 % staatlicher Zuschuss |
Für Geringverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 € gibt es einen staatlichen Zuschuss von 30 % auf zusätzliche Arbeitgeberbeiträge. Das bedeutet bis zu 288 € Förderung bei einem Jahresbeitrag von 960 €.
"Durch den Arbeitgeber geleistete Abgaben zur betrieblichen Rente sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Dies ermöglicht erhebliche Steuerersparnisse."
Die steuerliche Behandlung variiert je nach Rechtsform des Unternehmens:
- GmbH-Geschäftsführer: Beiträge können über die Gesellschaft als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
- Selbstständige: Für sie ist ein Abzug als Betriebsausgaben nicht möglich.
Wichtig ist, dass die zugesagten Leistungen entweder als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan mit anschließender lebenslanger Teilkapitalrente erfolgen müssen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann der steuerfreie Höchstbetrag erneut genutzt werden, was zusätzliche Flexibilität bietet.
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5. Steuerliche Aufschubsmöglichkeiten für Arbeitnehmer
Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer ihre Steuerlast in die Zukunft verschieben, da die Besteuerung erst im Rentenalter erfolgt. Hier sind die wichtigsten Punkte dieser nachgelagerten Besteuerung zusammengefasst.
Ein Beispiel: Wer jährlich 5.000 € über 30 Jahre investiert und sich in der 22%-Steuerklasse befindet, spart über 28.000 € steuerpflichtiges Einkommen.
Vorteile im Überblick
Aspekt | Vorteil für Arbeitnehmer |
---|---|
Steuerzeitpunkt | Besteuerung erst in der Rentenphase |
Anlagewachstum | Höhere Renditen durch unversteuerte Investitionen |
Auszahlungsbeginn | Flexibilität bei Beginn der Auszahlung ab 72/73 Jahren |
"Die Steuerstundung bedeutet, dass Steuern erst bei Erhalt der Auszahlungen fällig werden. Der Aufschub ermöglicht ein höheres Anlagewachstum innerhalb des Kontos, da die Mittel nicht jährlich durch Steuern gemindert werden, die sonst auf ein steuerpflichtiges Konto gezahlt würden."
Die bAV kann auch mit anderen Vorsorgemodellen kombiniert werden, was zusätzliche Optionen bietet. Besonders während der aktiven Arbeitsphase profitieren Arbeitnehmer von der Steuerstundung, da sie in dieser Zeit oft höheren Steuersätzen unterliegen.
Praktische Aspekte
- Flexible Auszahlung: Arbeitnehmer können zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan wählen.
- Beratung nutzen: Eine professionelle Beratung hilft, die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen.
Die steuerliche Planung spielt hier eine entscheidende Rolle. Die nachgelagerte Besteuerung bietet klare Vorteile und erleichtert sowohl das Anlagewachstum als auch die finanzielle Planung für den Ruhestand.
6. Steuerliche Entlastung für Geringverdiener
Neben den bereits genannten steuerlichen Vorteilen bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Der sogenannte bAV‑Förderbetrag macht die bAV besonders attraktiv für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu 2.575 €.
Details zur staatlichen Förderung
Aspekt | Details |
---|---|
Mindestbeitrag | 240 € pro Kalenderjahr |
Staatlicher Zuschuss | 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags |
Minimaler Zuschuss | 72 € jährlich |
Maximaler Zuschuss | 288 € bei Arbeitgeberbeiträgen bis 960 € |
Einkommensgrenze | 2.575 € monatlich |
Ein zusätzlicher Vorteil: Der Arbeitgeberbeitrag bleibt steuerfrei. Das bedeutet, Arbeitnehmer profitieren doppelt – durch den staatlichen Zuschuss und die Steuerfreiheit.
"Bei den Mitarbeitenden bleibt der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag steuerfrei."
- Haufe Online Redaktion
Voraussetzungen für die Förderung
- Die Förderung gilt ausschließlich für zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers.
- Sie ist nur im ersten Dienstverhältnis möglich.
- Die Beiträge müssen in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt werden.
- Entgeltumwandlungen oder Eigenbeiträge der Arbeitnehmer sind nicht förderfähig.
Ein Hinweis für Arbeitgeber: Der bAV‑Förderbetrag wird direkt mit der Lohnsteuer verrechnet, was die Verwaltung deutlich erleichtert. Zudem kann die Förderung bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Jahres mehrfach genutzt werden. Dadurch wird die bAV nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen attraktiver.
7. Regeln für den Jobwechsel und die bAV-Übertragung
Neben steuerlichen Vorteilen spielt die Übertragbarkeit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine wichtige Rolle. Ein Arbeitgeberwechsel bringt besondere Regelungen in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung mit sich. Die Portabilität stellt sicher, dass die Vorteile der bAV auch nach einem Wechsel erhalten bleiben.
Möglichkeiten der Übertragung
Es gibt drei Hauptoptionen für die Übertragung:
Übertragungsart | Voraussetzungen | Steuerliche Behandlung |
---|---|---|
Direkter Transfer | Wechsel innerhalb von 12 Monaten | Steuerfrei |
Weiterführung beim alten Arbeitgeber | Keine zeitliche Begrenzung | Bestehende Steuervorteile bleiben erhalten |
Übertragung auf eine neue bAV | Vermögenswert bis 90.600 € | Steuerneutral |
Wichtige Zeitvorgaben
Eine Übertragung innerhalb von 12 Monaten bleibt steuerfrei. Wird diese Frist überschritten, können zusätzliche Steuern anfallen. Entscheiden Sie sich, die bAV beim bisherigen Anbieter zu belassen, bleiben die steuerlichen Vorteile unbegrenzt erhalten. Das angesparte Kapital wird weiterhin investiert und zum vereinbarten Renteneintrittsalter ausgezahlt.
Besonderheiten bei leistungsorientierten Plänen
Für Defined Benefit Pläne gelten spezielle Regelungen:
- Betriebszugehörigkeit unter zwei Jahren: Möglichkeit zur Rückerstattung der Beiträge.
- Alternative: Überführung der Leistungsansprüche in eine neue Versorgung.
- Die steuerliche Behandlung hängt von der gewählten Option und den Vertragsbedingungen ab.
Praktischer Hinweis
Um Übertragungsfehler zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig mit beiden Arbeitgebern in Kontakt treten. So stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Freibeträge erhalten bleiben (7.248 € jährlich für Steuerzwecke und 3.624 € jährlich für Sozialversicherungsbeiträge).
Die bAV bietet somit nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch langfristige Planungssicherheit bei beruflichen Veränderungen.
Häufige Fragen zu steuerlichen Vorteilen der bAV
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den steuerlichen Aspekten der betrieblichen Altersversorgung (bAV), um diese optimal zu nutzen.
Wie funktioniert der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss?
Seit 2019 muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Bruttogehalts beisteuern, wenn:
- Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung nutzen.
- Der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.
- Die Versorgung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.
Wie hoch sind die steuerfreien Beitragsgrenzen 2025?
Im Jahr 2025 können Arbeitgeber bis zu 7.728 Euro jährlich steuerfrei in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen. Das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Wie funktioniert die Förderung für Geringverdiener?
Für Geringverdiener gibt es ein spezielles Fördermodell, den sogenannten bAV-Förderbetrag:
- Mindestbeitrag: 240 Euro pro Jahr.
- Staatlicher Zuschuss: 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags.
- Minimale Förderung: 72 Euro.
Was gilt beim Arbeitgeberwechsel?
Beim Arbeitgeberwechsel können bestehende bAV-Ansprüche steuerfrei übertragen werden, wenn:
- Die Übertragung zwischen externen Versorgungsträgern erfolgt.
- Es keine direkten Auszahlungen an den Arbeitnehmer gibt.
- Die gesetzlichen oder vertraglichen Anwartschaften erhalten bleiben.
Wie werden spätere Auszahlungen besteuert?
Renten aus der bAV werden in der Auszahlungsphase als sonstige Einkünfte versteuert. Dies gilt für alle Übertragungen und Auszahlungen aus den verschiedenen Durchführungswegen.
Nächste Schritte
Jetzt, da Sie die steuerlichen Vorteile der bAV kennen, ist es an der Zeit, konkrete Schritte zu unternehmen:
-
Beratung einholen
Sprechen Sie mit einem zertifizierten Rentenberater, um eine unabhängige Bewertung Ihrer Unternehmenssituation zu erhalten. Die Wahl des passenden Durchführungswegs ist entscheidend, denn spätere Änderungen sind oft schwierig umzusetzen. -
Den passenden Durchführungsweg wählen
Entscheiden Sie sich für einen der fünf möglichen Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage.
Aspekt | Wichtige Überlegungen |
---|---|
Durchführungsweg | Unterschiedliche administrative Anforderungen |
Arbeitgeberzuschuss | Mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung |
Gestaltungsmöglichkeiten | Variabel je nach gewähltem Modell |
- Einen Implementierungsplan erstellen
Entwickeln Sie einen klaren Plan, um die bAV in Ihrem Unternehmen einzuführen. Wichtige Punkte könnten sein:
- Einbindung in die Gehaltsabrechnung
- Schulung der Mitarbeitenden
- Erstellung von Informationsmaterial
- Festlegung eines Zeitplans
"Um bei einer betrieblichen Altersvorsorge die beste individuelle Lösung für Ihren Betrieb zu erhalten, sollten Sie sich als Arbeitgeber unabhängig beraten lassen." – Lexware.de
Dokumentieren Sie alle Entscheidungen, um Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Setzen Sie zudem ein regelmäßiges Monitoring-System auf, um die Effizienz und Einhaltung Ihrer bAV-Lösung sicherzustellen.